Die Zinsen sind im Keller und da dürften sie unseres Erachtens auch noch länger bleiben. Allein mit Zinskonten oder den Coupons sicherer Obligationen dürfte es schwer fallen, den realen Wert des Vermögens zu erhalten. Bei unseren Anleihefonds gehen wir neue Wege. Wir suchen gezielt nach Opportunitäten und nutzen alle Ertragsmöglichkeiten, die der Anleihemarkt bietet. Bei der Bewertung der Risiken vertrauen wir nicht den grossen Ratinghäusern - sondern der Kompetenz unserer hauseigenen Analysten.
Neben unseren weltweit investierenden reinen Anleihefonds bieten wir auch eine globale Strategie für Wandelanleihen an: Der Flossbach von Storch - Global Convertible Bond ist eine defensive Alternative zu reinen Aktieninvestments.
Informationen zu Nutzung und Vertriebsbeschränkung für professionelle Anleger
Die auf dieser Website enthaltenen Informationen richten sich ausschliesslich an qualifizierte Anleger mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. Sie sind nicht zur Veröffentlichung, Nutzung oder Verbreitung an und durch eine Person aus einem anderen Staat als der Schweiz bestimmt. Insbesondere sind diese Informationen nicht für den Vertrieb in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), für Staatsangehörige der USA oder für Personen mit Wohnsitz bzw. Sitz in den USA oder Personen, die für diese handeln, bestimmt.
Informationen zu Investmentfonds auf den nachfolgenden Seiten können auch ausländische Investmentfonds betreffen, die in der Schweiz oder von der Schweiz aus ausschliesslich an qualifizierte Anleger vertrieben werden dürfen und die über keine Genehmigung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zum Vertrieb an nicht-qualifizierte Anleger verfügen.
Als qualifizierte Anleger gelten qualifizierte Anleger im Sinne des Schweizerischen Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006:
1. Beaufsichtigte Finanzintermediäre wie Banken, Effektenhändler, Fondsleitungen und Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen sowie Zentralbanken;
2. Beaufsichtigte Versicherungseinrichtungen;
3. Öffentlich-rechtliche Körperschaften und Vorsorgeeinrichtungen mit professioneller Tresorerie;
4. Unternehmen mit professioneller Tresorerie;
5. Anleger, die einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag mit einem beaufsichtigten Finanzintermediär gemäss Nr. 1 abgeschlossen haben und diesem gegenüber nicht schriftlich erklärt haben, dass sie nicht als qualifizierte Anleger gelten wollen (kein „opting-out“);
6. Anleger, die einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag mit einem unabhängigen Vermögensverwalter abgeschlossen haben und diesem gegenüber nicht schriftlich erklärt haben, dass sie nicht als qualifizierte Anleger gelten wollen (kein „opting-out“) und sofern (i) der unabhängige Vermögensverwalter als Finanzintermediär dem Schweizerischen Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung vom vom 10. Oktober 1997 unterstellt ist, (ii) der unabhängige Vermögensverwalter den Verhaltensregeln einer Branchenorganisation untersteht, die von der FINMA als Mindeststandard anerkannt sind und (iii) der Vermögensverwaltungsvertrag den Richtlinien einer Branchenorganisation entspricht, die von der FINMA als Mindeststandard anerkannt sind; oder
7. Vermögende Privatpersonen, die gegenüber einem beaufsichtigten Finanzintermediär gemäss Nr. 1 oder gegenüber einem unabhängigen Vermögensverwalter, der die in Nr. 6 genannten Anforderungen erfüllt, schriftlich bestätigt haben, dass sie als qualifizierte Anleger gelten wollen („opting-in“) und dass sie (a) aufgrund der persönlichen Ausbildung und der beruflichen Erfahrung oder aufgrund einer vergleichbaren Erfahrung im Finanzsektor über die Kenntnisse verfügen, die notwendig sind, um die Risiken der Anlagen zu verstehen und über ein Vermögen von mindestens CHF 500‘000 verfügen oder (b) über ein Vermögen von mindestens CHF 5 Millionen verfügen.
Falls Sie ein unabhängiger Vermögensverwalter sind und die in Nr. 6 oben genannten Anforderungen erfüllen, bestätigen Sie hiermit, dass Sie Informationen auf den nachfolgenden Seiten, die sich auf nicht von der FINMA genehmigte Investmentfonds beziehen, ausschliesslich für Ihre Kunden verwenden, die als qualifizierte Anleger gelten.
Die bereitgestellten Inhalte dienen lediglich Informationszwecken und stellen weder ein Angebot noch eine Empfehlung dar. Diese Veröffentlichung dient als Werbemit