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Informationen zu Nutzung und Vertriebsbeschränkung für professionelle Anleger


Die auf dieser Website enthaltenen Informationen richten sich ausschliesslich an professionelle Anleger mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. Sie sind nicht zur Veröffentlichung, Nutzung oder Verbreitung an und durch eine Person aus einem anderen Staat als der Schweiz bestimmt. Insbesondere sind diese Informationen nicht für den Vertrieb in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), für Staatsangehörige der USA oder für Personen mit Wohnsitz bzw. Sitz in den USA oder Personen, die für diese handeln, bestimmt.

Informationen zu Investmentfonds auf den nachfolgenden Seiten können auch ausländische Investmentfonds betreffen, die über keine Genehmigung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zum Angebot an nicht qualifizierte Anleger in der Schweiz verfügen und entsprechend in der Schweiz ausschliesslich qualifizierten Anlegern gemäss Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 (KAG) angeboten werden dürfen. Als qualifizierte Anleger im Sinne des KAG gelten die folgenden professionellen Kundinnen und Kunden nach dem Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen vom 15. Juni 2018 (FIDLEG):

a. Finanzintermediäre nach dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen vom 8. November 1934 (BankG), dem Bundesgesetz über die Finanzinstitute vom 15. Juni 2018 (FINIG) und dem KAG;

b. Versicherungsunternehmen nach dem Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen vom 17. Dezember 2004 (VAG);

c. ausländische Kundinnen und Kunden, die einer prudenziellen Aufsicht unterstehen wie die Personen nach den Buchstaben a und b;

d. Zentralbanken;

e. öffentlich-rechtliche Körperschaften mit professioneller Tresorerie;

f. Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen, mit professioneller Tresorerie;

g. Unternehmen mit professioneller Tresorerie;

h. grosse Unternehmen;

Als grosses Unternehmen gilt ein Unternehmen, das zwei der folgenden Grössen überschreitet:

a. Bilanzsumme von 20 Millionen Franken;

b. Umsatzerlös von 40 Millionen Franken;

c. Eigenkapital von 2 Millionen Franken.

i. für vermögende Privatkundinnen und -kunden errichtete private Anlage­strukturen mit professioneller Tresorerie.

Die bereitgestellten Inhalte dienen lediglich Informationszwecken und stellen weder ein Angebot noch eine Empfehlung dar. Diese Website (einschliesslich Microsites) und alle darin enthaltenen Informationen stellen Werbung dar.