Anlagephilosophie


Oberstes Ziel ist es, das Vermögen unserer Kunden zu erhalten und langfristig attraktive Renditen zu erwirtschaften. Wir verfolgen eine absolute Renditestrategie. Deshalb orientieren wir uns an keiner Benchmark. Bei jeder Anlageentscheidung ist das Verhältnis von Chance und Risiko entscheidend.

Wir investieren wie ein guter Kaufmann.

Eben dann, wenn die Gewinnaussichten mögliche Verlustrisiken kompensieren. Risiken möchten wir nicht gänzlich vermeiden, sondern – so gut es geht – verstehen. Kursschwankungen sind aus unserer Sicht nichts Schlechtes. Wenn die Substanz eines Unternehmens stimmt, bedeutet ein tieferer Einstiegskurs ein geringeres Risiko. Dann steigt das Renditepotenzial. Der Gewinn – so die alte Kaufmannsregel – liegt bekanntlich im Einkauf.

 

Wir setzen auf Qualitätsaktien.

Nur Anlagen, die unseren Qualitätsanforderungen genügen, kommen bei Flossbach von Storch in ein Portfolio. Und zwar nur, wenn auch der Preis stimmt. Eigens entwickelte Analysetools helfen bei der Beurteilung des Wertes. Anlageentscheidungen treffen wir undogmatisch. Ist die Aktie eines Unternehmens zu teuer, bieten sich möglicherweise dessen Anleihen an. Unsere Portfoliomanager und Analysten arbeiten interdisziplinär.

Wir vertrauen auf unsere Analysen.

Voraussetzung für eine treffende Einschätzung der Renditepotenziale ist ein möglichst tiefes Verständnis der Anlagen, in die wir investieren wollen. Unsere Analysten und Fondsmanager führen deshalb Gespräche mit mehr als 300 Unternehmen im Jahr – in Europa, den USA, China, Mexiko, Brasilien oder Indien. Als grösster bankenunabhängiger Vermögensverwalter Deutschlands hat Flossbach von Storch Zugang zu den Vorstandsetagen der internationalen Grosskonzerne.

 

Wir denken langfristig.

Anleger sollten Geduld, Vertrauen und einen langfristigen Anlagehorizont mitbringen. Auf kurze Sicht sind Anlageergebnisse zufällig – zu dominant und unvorhersehbar sind die Emotionen an der Börse und die damit verbundenen Kursschwankungen. Wer langfristig attraktive Renditen erzielen und sein Vermögen schützen will, kommt deshalb nicht umhin, Kursschwankungen zu akzeptieren.

Informationen zu Nutzung und Vertriebsbeschränkung für professionelle Anleger


Die auf dieser Website enthaltenen Informationen richten sich ausschliesslich an professionelle Anleger mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. Sie sind nicht zur Veröffentlichung, Nutzung oder Verbreitung an und durch eine Person aus einem anderen Staat als der Schweiz bestimmt. Insbesondere sind diese Informationen nicht für den Vertrieb in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), für Staatsangehörige der USA oder für Personen mit Wohnsitz bzw. Sitz in den USA oder Personen, die für diese handeln, bestimmt.

Informationen zu Investmentfonds auf den nachfolgenden Seiten können auch ausländische Investmentfonds betreffen, die über keine Genehmigung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zum Angebot an nicht qualifizierte Anleger in der Schweiz verfügen und entsprechend in der Schweiz ausschliesslich qualifizierten Anlegern gemäss Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 (KAG) angeboten werden dürfen. Als qualifizierte Anleger im Sinne des KAG gelten die folgenden professionellen Kundinnen und Kunden nach dem Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen vom 15. Juni 2018 (FIDLEG):

a. Finanzintermediäre nach dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen vom 8. November 1934 (BankG), dem Bundesgesetz über die Finanzinstitute vom 15. Juni 2018 (FINIG) und dem KAG;

b. Versicherungsunternehmen nach dem Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen vom 17. Dezember 2004 (VAG);

c. ausländische Kundinnen und Kunden, die einer prudenziellen Aufsicht unterstehen wie die Personen nach den Buchstaben a und b;

d. Zentralbanken;

e. öffentlich-rechtliche Körperschaften mit professioneller Tresorerie;

f. Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen, mit professioneller Tresorerie;

g. Unternehmen mit professioneller Tresorerie;

h. grosse Unternehmen;

Als grosses Unternehmen gilt ein Unternehmen, das zwei der folgenden Grössen überschreitet:

a. Bilanzsumme von 20 Millionen Franken;

b. Umsatzerlös von 40 Millionen Franken;

c. Eigenkapital von 2 Millionen Franken.

i. für vermögende Privatkundinnen und -kunden errichtete private Anlage­strukturen mit professioneller Tresorerie.

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